Schulart: 2-jährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
Die Ausbildung an der zweijährigen Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) befähigt dazu, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Nach zwei Jahren Vollzeitschule und einem Jahr Berufspraktikum tragen Sie die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“.
Sie können dann zum Beispiel in einer Tageseinrichtung für Kinder wie Krippe oder Kindergarten sowie in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen arbeiten.
In den Handlungsfeldern werden wesentliche Kompetenzen für den Beruf erworben:
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten
- Gruppen pädagogisch begleiten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten.
- Übergänge mitgestalten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
Darüber hinaus gibt es auch einige klassische Fächer:
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Englisch
Außerdem wird Gelerntes kontinuierlich im Praktikum umgesetzt (Sozialpädagogisches Handeln).
Es handelt sich um eine zweijährige schulische Ausbildung in Vollzeit. An vier Tagen in der Woche findet der Unterricht an der Schule statt und an einem Tag in der Woche wird ein Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder absolviert. Das Praktikum wird von der Schule betreut.
Im dritten Jahr der Ausbildung (Berufspraktikum) ist man in der Regel in einer Tageseinrichtung für Kinder beschäftigt und kommt zu einzelnen Veranstaltungen an die Schule.
Im ersten Ausbildungsjahr wird im Praktikum mit drei- bis sechsjährigen Kindern gearbeitet (Kindergarten), im zweiten Ausbildungsjahr mit Kindern von null bis drei Jahren (Krippe).
Im ersten Ausbildungsjahr findet das Praktikum immer mittwochs statt, im zweiten Ausbildungsjahr immer donnerstags.
Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen einer Tageseinrichtung für Kinder (Kindergarten oder Krippe) bzw. der Ganztagsbetreuung an Grundschulen gewählt werden.
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres finden schriftliche und mündliche Prüfungen statt.
Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, muss ein einjähriges Berufspraktikum absolviert werden (in der Regel in einer Tageseinrichtung für Kinder). Ziel des Berufspraktikums ist die staatliche Anerkennung als sozialpädagogische Assistentin bzw. sozialpädagogischer Assistent.
Beim Vorliegen verschiedener Voraussetzungen kann am Ende der Ausbildung ein mittlerer Bildungsabschluss zuerkannt werden. Dieser berechtigt z.B. zur Aufnahme einer Ausbildung, die einen Realschulabschluss erfordert, nicht jedoch zum Besuch des beruflichen Gymnasiums.
Dadurch ist z.B. die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik und damit die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher möglich.
Folgende Aufnahmevoraussetzungen sind möglich:
das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt mindestens 3,0 erreicht sein muss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr in einer Tageseinrichtung für Kinder oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst in einer Tageseinrichtung für Kinder.
- Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (entsprechend dem Niveau B1).
Außerdem benötigen alle:
- eine Praktikumsstelle in einer Tageseinrichtung für Kinder (im ersten Ausbildungsjahr: mit Kindern von drei bis sechs Jahren). Das Praktikum findet einmal wöchentlich statt (im ersten Ausbildungsjahr immer mittwochs).
Für die Anmeldung für das Berufskolleg ist der Nachweis einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung zunächst nicht erforderlich. Dieser Nachweis muss der Schule für die Aufnahme ins Berufskolleg spätestens beim Schüleraufnahmetag im Juli vorliegen, andernfalls ist eine Aufnahme nicht möglich.
Es fallen keine Schulgebühren an. Lernmittel wie Schulbücher werden im Leihverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Förderung der Ausbildung durch BAföG ist möglich.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Schule. Ihre Anmeldung sollte bis Anfang Juni bei uns vorliegen.
Bewerben Sie sich mit:
- Anmeldeformular (kann von unserer Homepage heruntergeladen werden),
- beglaubigter Kopie des letzten Zeugnisses,
- gegebenenfalls weiteren Nachweisen (z.B. Ausbildung, FSJ, Bufdi),
- tabellarischem Lebenslauf (aktuell und lückenlos),
- Formular zum Nachweis einer Praktikumsstelle (kann von unserer Homepage heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
Abteilungsleitung
Herr StD Dietmar Meder
Fon: 07941 9269 -13
schulleitung(@)rwsoe.de
telefonische Sprechstunde immer montags von 11 - 12 Uhr (außer Ferien) und nach Vereinbarung
Downloads
Anmeldung
Formular für die Praxisstelle
- 1. Ausbildungsjahr: Formular für die Praxisstelle BFSA 1
- 2. Ausbildungsjahr: Formular für die Praxisstelle BFSA 2
- Berufspraktikum: Formular für die Praxisstelle