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Willkommen an der

Richard-von-Weizsäcker-Schule

Schulart: 3-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik Teilzeit

Im Unterschied zur Regelform führt das 3-jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik in Teilzeitform bei gleichen Unterrichtsinhalten, aber mit einer verminderten Wochenstundenzahl in drei Jahren und einem Jahr Berufspraktikum zum Abschluss als “Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. anerkannter Erzieher”.

Das 3-jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik Teilzeit soll dazu befähigen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben mit Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen wahrzunehmen.

Zusätzliche Angebote:

  • Erwerb der Fachhochschulreife (durch Besuch von Zusatzunterricht)
  • Qualifizierung im Bereich der Sportpädagogik (Übungsleiterlizenz Eltern-Kind-/Kleinkinderturnen)

Ausbildung zu Musikmentoren

Diese Schulart besteht aus zwei Teilen:

Theorieunterricht: 3 Tage (20 Wochenstunden) an der Schule

Praktische Ausbildung: 1 Tag pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Das Praktikum wird von der Schule betreut.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus

  • der schriftlichen und mündlichen Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung und

einer Jahresarbeit sowie dem Kolloquium zum Abschluss des Berufspraktikums.

  • Vollendetes 21. Lebensjahr und
  • Fachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (vom G8 nach Klasse 10) oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
  • für die Anmeldung für das Berufskolleg ist der Nachweis einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung zunächst nicht erforderlich. Dieser Nachweis muss der Schule für die Aufnahme ins Berufskolleg spätestens beim Schüleraufnahmetag im Juli vorliegen, andernfalls ist eine Aufnahme nicht möglich.

sowie

  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen schulischen Ausbildung mit sozialpädagogischer Ausrichtung mit einer im Rahmen dieser Ausbildung durchgeführten fachpraktischen Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft (+ 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung) oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder pflegerischen Bereich (+ 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung) oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung (+ 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung) oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren (+ 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung).
  • Der Führung eines Familienhaushalts ist die vollzeitliche Tätigkeit als Tagesmutter gleichgestellt. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Mindestfrist, ab der die Berechtigung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform eintritt, entsprechend. (+ 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung)
  • Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage zum Download. Zusammen mit einem aktuellen Lebenslauf und den entsprechenden Zeugnissen und Nachweisen (in beglaubigter Kopie) schicken Sie diese Unterlagen an unsere Schule.

Ihre Anmeldung sollte bis Anfang Juni bei uns eingegangen sein.

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