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Willkommen an der

Richard-von-Weizsäcker-Schule

Schulart: 3-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik praxisintegriert

Das 3-jährige Berufskolleg Sozialpädagogik praxisintegriert (3BKSPIT oder auch PiA genannt) ist eine dreijährige Ausbildung mit abschließenden Prüfungen.

Diese Ausbildungsform ist an die duale Ausbildung angelehnt und beinhaltet gleichermaßen schulische wie praktische Ausbildungstage pro Woche. Ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger ist vor Aufnahme zwingend notwendig. Ausbildungsvergütung nach TVöD wird vom Träger gewährt.

Ziel der Ausbildung ist die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher.

Das 3-jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben mit Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen wahrzunehmen.

Die praktische Ausbildung erfolgt hauptsächlich in der Stammeinrichtung, es müssen aber Praxiserfahrungen in der sozialpädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (unter Dreijährige, 3-6-jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) gemacht werden.

Zusätzliche Angebote:

  • Erwerb der Fachhochschulreife (durch Besuch von Zusatzunterricht)
  • Qualifizierung im Bereich der Sportpädagogik (Übungsleiterlizenz Eltern-Kind-/Kleinkinderturnen)

Ausbildung zu Musikmentoren

Diese Schulart ist eine Ausbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen.

Theorieunterricht: 3 Tage pro Woche (20 Wochenstunden) an der Schule

Praktische Ausbildung: 2 Tage pro Woche in der sozialpädagogischen Einrichtung und in den Schulferien

Die praktische Ausbildung wird von der Schule betreut. Es besteht aber eine enge Kooperation mit den PraxisanleiterInnen, Einrichtungen und Trägern.

Die Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub nach den tarifvertraglichen Regelungen. Der Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres finden schriftliche und mündliche Prüfungen sowie ein Kolloquium statt.

Die staatliche Anerkennung wird mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen erlangt, es ist kein zusätzliches Berufspraktikum nötig.

  • Für die Anmeldung für das Berufskolleg ist der Nachweis einer Ausbildungsstelle in Form eines PIA-Vertrages zunächst nicht erforderlich. Dieser PIA-Ausbildungsvertrag muss der Schule für die Aufnahme ins Berufskolleg spätestens beim Schüleraufnahmetag im Juli vorliegen und von der Schule zugelassen sein, andernfalls ist eine Aufnahme nicht möglich
  • Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums (vom G8 nach Klasse 10) oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

sowie

  • der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei sich bei einer Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform die Mindestfrist, ab der die Berechtigung zum Besuch der Fachschule eintritt, entsprechend verlängert oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage zum Download. Zusammen mit dem Ausbildungsvertrag, einem aktuellen Lebenslauf und den entsprechenden Zeugnissen und Nachweisen (in beglaubigter Kopie) schicken Sie diese Unterlagen an unsere Schule.

Ihre Anmeldung sollte bis Anfang Juni bei uns eingegangen sein.

Der Träger zahlt der/m Schüler/in eine Ausbildungsvergütung nach § 8 TVAöD.

Bitte im Sekretariat abgeben!

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